Lkw-Fahrverbote im Werra-Meißner-Kreis ohne rechtliche Grundlage
Seit dem 1. Juli 2018 sind für Lastwagen auch Bundesstraßen mautpflichtig. Dadurch entfällt für das von der Hessischen Landesregierung angeordnete Fahrverbot der Rechtsgrund. Vom Verbot sind im Kreis die B 7 und die B 27 betroffen.
„Dass die Landesregierung trotzdem am Fahrverbot festhält, ist nicht rechtmäßig“; stellt der FDP-Landtagskandidat für den Wahlkreis Eschwege-Witzenhausen, Michael Göbel, klar. „Deswegen müsste das Verbot eigentlich aufgehoben werden.“ Um die Anwohner vor unzumutbaren Belastungen zu schützen, könne man die verkehrliche Entwicklung beobachten und dann kurzfristig auf sie reagieren. Da der Anreiz, Maut zu sparen, wegfällt, sollte sich der Verkehrszuwachs aber deutlich in Grenzen halten.
Der FDP-Kreisvorsitzende Max Grotepaß ergänzt: „Auch hier könnte es sich wieder um ein billiges Wahlgeschenk von CDU und Grünen handeln: sollte gegen das Verbot geklagt werden, hätte es vermutlich keinen Bestand.“ Eine gerichtliche Entscheidung könnte aber vielleicht erst nach der Landtagswahl erfolgen. Es müsse dringend Rechtssicherheit geschaffen werden.